Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2
Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher
Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
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zum Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR
2347/15
Bedeutet: Wer
unbedingt sterben will, darf das tun, so lange er nicht Andere dabei
schädigt oder mit sich tötet !
Also, lieber Impfverweigerer: Tu
Dir keinen Zwang an, zieh es durch!
Verweigere die Impfung und nimm Deinen Tod per Handy auf,
setze den
Vorgang in die Medien - zur Warnung ...
Motto:"Genieß
nochmal den Herbst,
bevor Du endlich sterbst !!! (H.v.Fallersleben)"
Du ersparst Dir so viel dämliches
Politiker-Geschwurbel über Verantwortung gegenüber der Familie und den
Kindern, siehst auch nicht mehr, wie Deine Freunde an den Folgen Deiner
Blödheit sterben, sparst Dir die Aufregung über das Gelaber zur
Freigabe von Giften und Drogen, alles Geschwätz zu veganer oder
fleischloser Ernährung, das Virus tut es doch auch, oder?
Deine Kinder
und "Freunde" werden Dich schnell vergessen - wetten?
Solche Menschen wie Dich braucht die Welt nicht !!!
Übrigens:
Thema Beteiligung an den Impkosten und Kosten der Behandlung
das war schon vor 1 Jahr mein Vorschlag an Herrn
Spahn. Eine Antwort habe ich nie bekommen,
die Anfrage hätte ich mir SPAHN können.
Meine Meinung:
Wer
sich und andere Personen vorsätzlich gefährdet, darf nicht von den
Rechten der zahlenden Allgemeinheit profitieren. Er bringt sich selbst
in Abseitsposition, weil er Verursacher ist. Impfgegner sind
potenzielle Mörder. Sie nehmen in Kauf, Andere auf Umwegen zu töten,
nur aus niedrigen Beweggründen, aus reiner Geltungssucht, Arroganz und
Hybris. Das erfüllt den §112 StGB, und enthebt ihn somit aller Rechte
der Teilhabe an der Grundversorgung für Bedürftige. Übrigens: wer daran
erstickt, dass er sich die Luft nimmt, begeht Suizid. Das enthebt jede
Versicherung der Verpflichtungen zur Leistung. Die Hinterbliebenen
danken. Keine Lebensversicherung zahlt bei Suizid !
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