... und jetzt auch noch OMIKRON ! (griechsich für "O" den 15.Buchstaben des griechischen Alphabets)

 griechischer Ausruf des Entsetzens also: "Omikron-Omikron!" nicht: "oh-oh"!

Mord und Selbstmord - der Unterschied liegt in der Zielsetzung.


 Impfgegner sind potentielle Selbstmörder - nichts dagegen !
sobald sie aber in Kauf nehmen, andere Menschen zu gefährden, sind sie  potentielle Mörder.

§ 211 StGB Mord:
Mörder ist, weraus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Impfgegner sind potentielle Mörder, weil sie den Tod Anderer in Kauf nehmen, um ihre eigene Hybris zu befriedigen.
Das Motiv ist ein sog. niedriger Beweggrund und somit der Unterschied zum Totschlag (§212 StGB).


Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Link zum Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15

Bedeutet: Wer unbedingt sterben will, darf das tun, so lange er nicht Andere dabei schädigt oder mit sich tötet !
Also, lieber Impfverweigerer: Tu Dir keinen Zwang an, zieh es durch! Verweigere die Impfung und nimm Deinen Tod per Handy auf,
setze den Vorgang in die Medien - zur Warnung ...

Motto:"Genieß nochmal den Herbst, bevor Du endlich sterbst !!! (H.v.Fallersleben)"

Du ersparst Dir so viel dämliches Politiker-Geschwurbel über Verantwortung gegenüber der Familie und den Kindern, siehst auch nicht mehr, wie Deine Freunde an den Folgen Deiner Blödheit sterben, sparst Dir die Aufregung über das Gelaber zur Freigabe von Giften und Drogen, alles Geschwätz zu veganer oder fleischloser Ernährung, das Virus tut es doch auch, oder?
Deine Kinder und "Freunde" werden Dich schnell vergessen - wetten?
Solche Menschen wie Dich braucht die Welt nicht !!!
Übrigens: Thema Beteiligung an den Impkosten und Kosten der Behandlung 

das war schon vor 1 Jahr mein Vorschlag an Herrn Spahn. Eine Antwort habe ich nie bekommen,
die Anfrage hätte ich mir SPAHN können.

Meine Meinung: Wer sich und andere Personen vorsätzlich gefährdet, darf nicht von den Rechten der zahlenden Allgemeinheit profitieren. Er bringt sich selbst in Abseitsposition, weil er Verursacher ist. Impfgegner sind potenzielle Mörder. Sie nehmen in Kauf, Andere auf Umwegen zu töten, nur aus niedrigen Beweggründen, aus reiner Geltungssucht, Arroganz und Hybris. Das erfüllt den §112 StGB, und enthebt ihn somit aller Rechte der Teilhabe an der Grundversorgung für Bedürftige. Übrigens: wer daran erstickt, dass er sich die Luft nimmt, begeht Suizid. Das enthebt jede Versicherung der Verpflichtungen zur Leistung. Die Hinterbliebenen danken.  Keine Lebensversicherung zahlt bei Suizid !

 

schreib mir dazu !